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Brieke, das Unternehmen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

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1. Geltung unserer Angebote und Geschäftsbedingungen
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, soweit sie von diesen Bedingungen abweichen oder unsere Rechte im Vergleich zum dispositiven Gesetzesrecht einschränken.

2. Ausführungsunterlagen
a. Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten sind wir auf Erklärungen des Kunden angewiesen. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde dafür allein. Er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen sowie bei uns anfallende erforderliche Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.
b. Vom Kunden zu beschaffende Originale, Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht.
c. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch etc. haften wir, sofern uns, unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur bis zur Höhe der üblichen Feuer-, Einbruchs- und Leitungswasserschadenversicherung.

3. Liefertermine
a. Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich erfolgt.
b. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
c. Sofern es nicht aus der Natur des Auftrages ausgeschlossen ist oder dem Kunden unzumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
d. Schadenersatzansprüche bei Lieferverzug sind, sofern uns, unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, auf den Schaden begrenzt, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder erkennen müssen, voraussehen konnten, es sei denn, der Kunde hat uns bei Auftragserteilung ausdrücklich auf ein höheres Schadensrisiko hingewiesen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
a. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden gesondert berechnet.
b. Wird kein bestimmter Preis vereinbart, werden die am Tage der Auftragserteilung geltenden Listenpreise berechnet.
c. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen.
d. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den konkreten Verzugsschaden oder Zinsen in Höhe von 2% über den jeweilen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen, im letzteren Falle bleibt dem Kunden der Nachweis offen, dass keine oder wesentlich niedrigere Zinsen angefallen sind.
e. Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme eines Wechsels erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen. Bei Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt die Zahlung erst bei Einlösung.
f. Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen aufrechnen.
g. Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
h. Alle Preise sind Euro-Preise.

5. Versand und Verpackung
a. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt.
b. Alle Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Verpackung, Schutz und Transportmittel werden nicht zurückgenommen, falls nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

6. Beanstandungen
a. Ist der Kunde Vollkaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und uns gegebenenfalls unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt, es sein denn, der Mangel war bei Untersuchung nicht erkennbar.
b. In allen Fällen ist bei offen zu Tage tretenden Mängeln eine Rüge nur innerhalb einer Woche zulässig.
c. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche, zum Auftrag gehörenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, anderenfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrüge nicht gewährleistet.
d. Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und werden durch Beschnitt kleiner. Wünscht der Kunde exaktes Format, muss dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden. Andernfalls ist eine Beanstandung nicht zulässig.
e. Macht der Kunde bei Reproduktionen, Wiedergabe oder Vervielfältigung keine konkreten Angaben über die Farbe, Helligkeit oder den Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften – nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik.
f. Produktionsbedingte Mehr- oder Mindermengen bis zu 5% können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge einschließlich der hergestellten Muster.

7. Gewährleistung
a. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Misslingen Neuherstellung oder Nachbesserung, so kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Die Nacherfüllung ist erst misslungen, wenn der zweite Nacherfüllungsversuch gescheitert ist, es sei denn, aus den besonderen Umständen oder der Art des Mangels ergibt sich etwas anderes.
b. Fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft oder erleidet der Kunde infolge eines Mangels einen Schaden, der durch uns oder unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet ist, so kann der Kunde hierfür Schadenersatz verlangen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit wir nicht von unseren Zulieferfirmen entsprechenden Ersatz erhalten.
c. Gewährleistungsrechte verjähren binnen eines Jahres ab Ablieferung. §§ 438 Abs. 3, 634 a Abs. 3 BGB bleiben unberührt.

8. Haftung
a. Für Schäden, die dem Kunden aus unerlaubter Handlung entstehen, ferner für Schäden anlässlich eines Verschuldens bei Vertragsabschluss sowie für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten haften wir nur auf Geldersatz, und nur dann, wenn uns, oder unserem Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Im übrigen haften wir nur, soweit der Schaden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt ist.
b. Vorstehende Haftungsbeschränkungen entfallen, soweit Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden oder eines in den Schutzbereich diese Vertrages einbezogenen Dritten verletzt wurden.

9. Eigentumsvorbehalt
a. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung in Höhe unserer Auftragssumme an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
b. Soweit der Kunde vor vollständiger Bezahlung der Ware diese weiter verarbeitet, sind wir Hersteller i.S.d. § 950 BGB. Wir räumen dem Kunden jedoch einen Miteigentumsanteil nach dem Verhältnis etwaiger geleisteter Teilzahlungen zum Gesamtwerklohn ein. Der Kunde ist sich mit uns über den Eigentumsübergang einig.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und unserem Kunden ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts- oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, unser Geschäftssitz.
b. Unser Geschäftssitz ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Erteilung des Auftrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
c. Es gilt deutsches Recht.

11. Schlussbestimmung
a. Sollte sich herausstellen, dass eine der Bestimmungen ungültig ist oder durch künftige Gesetzgebung oder Rechtsprechung unwirksam wid oder als unwirksam anzusehen ist, dann wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche und rechtliche Zweck erreicht wird.


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